Nein, das ist der Vorteil gegenüber Deutschland. Das Pfefferspray wird in Österreich vom Waffengesetz erfasst und kann zur Selbstverteidigung gegen Angreifer verwendet werden, während man in Deutschland das Pfefferspray nur zur Selbstverteidigung gegen Tiere verwenden darf.
Aber wie in Deutschland das Tierabwehrspray darf das Abwehrspray in Österreich nur zur Selbstverteidigung und in einer Notwehrsituation eingesetzt werden.
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